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Einleitung zur Amtshilfe

Amtshilfe ist die Hilfeleistung, welche eine Verwaltungsbehörde auf Ersuchen einer anderen leistet, um dieser die Durchführung ihrer Aufgaben zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Neben der interkantonalen Amtshilfe finden Sie hier Informationen zu internationalen Amtshilfe, wobei vertieft eingegangen wird auf die

» Internationale Amtshilfe in Steuersachen

» Internationale Amtshilfe unter Finanzmarktaufsichtsbehörden

» Amtshilfe auf dem Gebiet der Geldwäscherei

Aktuell: Erleichterte Amtshilfe in Steuersachen geplant

Die Anforderungen für Amtshilfe in Steuersachen sollen in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) angepasst werden: In Zukunft soll die Schweiz auch Amtshilfe gewähren, wenn ein ersuchendes Land lediglich eine Nummer, wie beispielsweise eine Kontonummer (anstatt Namen von Bank und Kontoinhaber), vorweisen kann.

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Erleichterte Amtshilfe in Steuersachen geplant

Rechtshilfe

Mit der Rechtshilfe unterstützen die Behörden oder Gerichte eines ersuchten Staates oder Kantons die Rechtspflege eines ersuchenden Staates oder Kantons, indem sie auf ihrem Gebiet Prozess- oder Amtshandlungen vornehmen und das Ergebnis den Behörden oder Gerichten des ersuchenden Staates oder Kantons übermitteln, damit diese es in einem bestimmten Verfahren verwenden können.

» Weiterführende Informationen zur Rechtshilfe

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